Verrechnungspreisdokumentationspflichten
2. Aufl. 2018
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S. 159
9.1. Abgabenrechtliche Mitwirkungs- und Beweisvorsorgepflichten iZm einer Verrechnungspreisdokumentation
Nach § 115 BAO haben die Abgabenbehörden von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht wesentlich sind. Nach der Verwaltungsmeinung trifft es den AbgPfl zu belegen, dass die Preisgestaltung in Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen dem Fremdverhaltensgrundsatz entspricht (Angemessenheitsdokumentation). Die VPR 2010 verweisen diesbez auch auf § 138 BAO, wonach die AbgPfl auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie deren Richtigkeit zu beweisen haben. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt jedoch die Glaubhaftmachung.
§ 138 BAO nominiert somit gewisse Mitwirkungspflichten des AbgPfl, auch im Hinblick auf die Verrechnungspreise. Nach der Rechtsprechung liegt eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Partei (und eine in den Hintergrund tretende amtswegige Ermittlungspflicht) ua dann vor, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzel im Ausland haben; die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht ist in dem Maße ...