Die vermögensverwaltende Personengesellschaft
1. Aufl. 2017
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S. 32. Rechnungslegung
2.1. Die Rechnungslegung der nicht unternehmerisch tätigen Personengesellschaft
2.1.1. Voraussetzungen für die Rechnungslegungspflicht von Personengesellschaften (§ 189 UGB) vor dem RÄG 2014
2.1.1.1. Allgemein
Die Regelungen zur Rechnungslegungspflicht sind in § 189 UGB festgeschrieben. Demnach kann die Rechnungslegungspflicht entweder durch die Rechtsform oder bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen entstehen. Für Personengesellschaften sind zusätzlich die Ausgestaltung in eine kapitalistische oder nicht kapitalistische Gesellschaft sowie die Unternehmereigenschaft von Relevanz. Somit fallen nach § 189 Abs 1 Z 1 UGB Kapitalgesellschaften sowie unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, in den Anwendungsbereich des Dritten Buches. Für Personengesellschaften bedeutet dies nun, dass nicht automatisch alle von der Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs 1 Z 1 UGB erfasst sind, sondern eben nur jene, bei denen sowohl eine unbeschränkt haftende natürliche Person als Gesellschafter fehlt als auch die Voraussetzung der unternehmerischen Tätigkeit erfüllt ist. Die erste Bedingung lässt sich durch das Gesellschaftsrecht vergleichsweise einfach b...