Praxishandbuch UWG
1. Aufl. 2021
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S. 409XVII. Bekämpfung von Entscheidungen im Rechtsmittelweg
Herbert Pimmer/Stephan Steinhofer
1. Für alle Rechtsmittel bedeutsame Besonderheiten
Unterlassungsansprüche sind bei weitem am häufigsten Gegenstand gerichtlicher E im Lauterkeitsrecht. Dabei stehen va die zur Sicherung von potenziellen Ansprüchen begehrten EV im Mittelpunkt: So wird ein großer Teil der Rechtsmittel gegen E über Anträge auf Erlassung einer EV erhoben. Dabei ist auch im Provisorialverfahren („EV-Verfahren“) ein Rechtszug bis zum OGH weitgehend ermöglicht und wird auch oft ausgeschöpft (Näheres bei Pkt 5.3.). Dabei werden viele relevante Rechtsfragen bereits vorab geklärt, sodass die Parteien den Hauptprozess regelmäßig, sei es durch Vergleich, Ruhen oder Anerkenntnisurteil, einvernehmlich beenden. Dies insb dann, wenn sich der Streit primär um Rechtsfragen dreht und Sachverhaltselemente in den Hintergrund treten. Diesfalls hat es auch wenig Sinn, gegen einen schon erfolgten Ausspruch des OGH im Provisorialverfahren im Hauptverfahren anzukämpfen. Etwas anderes gilt, wenn Sachverhaltselemente und die Feststellungen des Gerichts im Provisorialverfahren strittig waren. Hier eröffnet das Hauptverfahren die Möglichkeit z...