Praxishandbuch UWG
1. Aufl. 2021
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S. 271IX. Kennzeichenrecht
Bernhard Heinzl/Alona Klammer
1. Allgemeines
Unternehmenskennzeichen haben im geschäftlichen Verkehr eine besondere wirtschaftliche Bedeutung. Sie dienen dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Betriebe zu unterscheiden („Herkunftsfunktion“). Das wichtigste Recht in diesem Zusammenhang ist die Marke. Sie bietet den umfassendsten und am leichtesten durchsetzbaren Schutz. Allerdings ist dafür eine aktive Anmeldung bzw Registrierung und Zahlung der entsprechenden Gebühren nötig.
Wurde keine Marke registriert, kann § 9 UWG Abhilfe schaffen: Er sieht unter gewissen Voraussetzungen einen Schutz für sonstige vom Unternehmen genutzte Kennzeichen vor, die in diesem Kapitel schwerpunktmäßig behandelt werden.
Daneben gibt aber auch noch weitere Normen, die ebenfalls ähnlichen Schutz bieten können. Diese und ihr Verhältnis zu den Ansprüchen nach § 9 UWG werden in Pkt 7. dieses Kapitels behandelt.
2. Geschützte Kennzeichen
Zu den von § 9 UWG geschützten Kennzeichen gehören zum einen die in Abs 1 abschließend aufgezählten, nämlich Name, Firma und die besondere Bezeichnung eines Unternehmens. Zum anderen genießen gem Abs 3 auch sonstige Kennzeichen Schutz, wenn sie Verkehrs...