Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur VwGH zu § 17:
Es ist unzulässig, die Ist-Besteuerung auf berufsrechtlich zugelassene Gesellschaften einzuschränken
Ob Kapitalgesellschaften, die der freiberuflichen Tätigkeit entsprechende Leistungen erbringen, der Istbesteuerung unterliegen, hängt davon ab, ob sie nach dem jeweiligen Berufsrecht zugelassen sind (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 17 Rz 17; Kuder/Pfeiffer in Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur MwSt, 46. Lfg, § 17 Tz 23; Gaedke/Huber-Wurzinger in Melhardt/Tumpel, UStG2, § 17 Rz 16; sowie Pernt in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-ON2, § 17 Rz 17).
Das Unionsrecht räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, im nationalen Recht zu normieren, dass der Steueranspruch für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen erst bei der Vereinnahmung des Preises entsteht. Den Mitgliedstaaten ist ein gewisses Ermessen hinsichtlich der Festlegung der Gruppen von Steuerpflichtigen, für welche die Istbesteuerung gelten soll, eingeräumt. Die Bestimmung des Umfanges dieser Gruppe und damit der Ausschluss bestimmter Steuerpflichtiger aus dieser Gruppe muss dabei durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl. sinngemäß das