Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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2.4.1 Begünstigte Rechtsträger
1233
Unter den Begriff Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen fallen alle im § 1 KStG 1988 angeführten juristischen Personen sowie Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts.
1234
Zu den Begriffen „gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich“ siehe VereinsR 2001 Rz 13 bis 104.