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SWK 29, 10. Oktober 2020, Seite 1410

Aufforderung zur Empfängerbenennung

Eine Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl , mwN). Eine derartige Aufforderung kann daher insbesondere auch im Rahmen einer niederschriftlich festgehaltenen Vernehmung durch Verkündung (§ 97 Abs 1 lit b BAO) wirksam erfolgen. – (§ 162 Abs 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ra 2020/13/0001)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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