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Einkünfte des nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Entscheidung: Ra 2018/13/0061.
Normen: § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG; § 20 Abs 1 GmbHG.
Tatbestandsmerkmal des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG ist, dass im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wird, mit der von der dispositiven Regelung des GmbHG abgewichen wird und Sonderrechte eingeräumt werden. Das Fehlen der Weisungsgebundenheit aus einem anderen Grund steht der Anwendbarkeit des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG entgegen.