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EuGH zu missbräuchlichen Klauseln in Verbraucherverträgen
Entscheidungen: Ibercaja Banco, C-600/19; SPV Project 1503 und Banco di Desio e della Brianza ua, C-693/19 und C-831/19; Impuls Leasing România und Unicaja Banco, C-725/19 und C-869/19.
Norm: Richtlinie 91/13/EWG.
S. 760 Mit seinen Urteilen entscheidet der EuGH über mehrere Vorabentscheidungsersuchen spanischer, italienischer und rumänischer Gerichte, die die Auslegung der Richtlinie 91/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen betreffen. Es geht um die Frage, ob Grundsätze des innerstaatlichen Verfahrensrechts mit der Richtlinie 93/13/EWG vereinbar sind, die eine solche Prüfung, einschließlich einer Prüfung von Amts wegen durch das Vollstreckungsgericht, auf der Vollstreckungsebene in Anbetracht dessen nicht gestatten, dass bereits zuvor erlassene Entscheidungen nationaler Gerichte vorliegen. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass nationale Verfahrensgrundsätze die unionsrechtlichen Rechte Einzelner nicht behindern dürfen und der Effektivitätsgrundsatz eine wirksame Überprüfung der potenziellen Missbräuchlichkeit der Klauseln verlangt.