Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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3.1.2.5 Finanzierung von Forschungsvorhaben
447
Bei Zahlungen in Zusammenhang mit Forschungstätigkeiten ist im Einzelfall anhand der Vereinbarung, der Vergaberichtlinien usw. zu prüfen, ob ein direkter Leistungsaustausch, Entgelt von dritter Seite oder eine echte Subvention vorliegt.
Ein direktes Leistungsentgelt liegt vor, wenn
die Zahlung an bestimmte Forschungstätigkeiten des Empfängers gebunden ist,
die Höhe des Zuschusses am Umfang der Tätigkeit oder an den dafür vorausberechneten Kosten bemessen wird,
der Zuschussgeber ein eigenes konkretes Interesse an den Forschungsergebnissen hat,
der Empfänger durch die Tätigkeit bestimmte Auflagen und Bedingungen erfüllen und dem Zuschussgeber ständig berichten muss,
die Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte an den Zuschussgeber übertragen werden.
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Entscheidend ist somit, ob die Förderung gewährt wird, damit der Zahlende die Verfügungsmöglichkeit über ein bestimmtes Forschungsergebnis erlangt und die Durchführung der Forschung in seinem Interesse liegt. Demnach unterliegen zB Forschungsaufträge und sonstige wissenschaftliche Forschungen im Sinne des § 12 Forschungsorganisationsgesetz der USt ().
449
Erfolgt die Finanzierung ...