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Druckwerke in Kombination mit einem unentgeltlich angebotenen Online-Zugang
Die Abgrenzung der Steuersätze
Das BFG hat in seiner tatrichterlichen Würdigung einen unentgeltlich angebotenen Online-Zugang als unselbständige Nebenleistung zur Druckwerkslieferung qualifiziert. Der VwGH bestätigt das BFG in seinem Spruch, lässt jedoch offen, ob eine unselbständige Nebenleistung vorliegt: Selbst wenn man die Druckwerkslieferung und den unentgeltlich angebotenen Online-Zugang als zwei selbständige Leistungen sieht, entfällt das gesamte Entgelt dennoch auf die Lieferung des Druckwerks, weil die Print-Abonnenten den angebotenen Online-Dienst unentgeltlich (gratis) beanspruchen können.
1. Sachverhalt
1.1. Wahl zwischen Print-Abo und Online-Abo
Abonnenten einer Tageszeitung können zwischen einem „Print-Abo“ zum Preis x und einem „digital-only Online-Abo“ zum Preis y wählen. Print-Abonnenten erhalten die Tageszeitung im Voll-Abo täglich (Montag bis Sonntag) als Druckwerk an die gewünschte Zustelladresse geliefert. Diese Lieferung eines Druckwerkes wird mit 10 % USt auf das Lieferentgelt besteuert (§ 10 Abs 2 Z 1 lit a UStG). Online-Abonnenten erhalten die Tageszeitung elektronisch in digitaler Form als PDF-Download: Die Tageszeitung wird nicht als Zeitung in Papierform (Druckwerk) geliefert. An Online-Abonnenten wird eine Dien...