Umsatzsteuer-Handbuch 2020
1. Aufl. 2020
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Judikatur VwGH zu § 2:
Voraussetzungen für die wirtschaftliche Eingliederung von Gesellschaften
Das Vorliegen einer Lieferung des Leasingobjektes an die Leasingnehmerin wäre dann zu verneinen, wenn die Leasinggeberin dem Willen der Leasingnehmerin derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. Dies wird dann angenommen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in sein Unternehmen eingegliedert ist (vgl. § 2 Abs. 2 Z 2 UStG 1994).
Die wirtschaftliche Eingliederung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gegeben, wenn zwischen den Gesellschaften ein vernünftiger betriebswirtschaftlicherS. 118 Zusammenhang besteht und ihre Tätigkeiten aufeinander abgestellt sind und sich gegenseitig ergänzen (vgl. in diesem Sinn etwa , VwSlg 7345 F/1999, vom , 98/13/0117, VwSlg 7523 F/2000, vom , 96/14/0085, vom , 98/15/0007, und vom , 2006/14/0043).
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