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VfGH: Gebührenfreier Empfang von ORF-Programmen über Internet ist verfassungswidrig
Entscheidung: G 226/2021.
Norm: BVG Rundfunk.
Es verstößt gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk), dass Personen, die Programme des ORF ausschließlich über Internet hören oder sehen, kein Programmentgelt bezahlen müssen. Der VfGH hat daher auf Antrag des ORF einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ende 2023 in Kraft. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, eine Neuregelung zu treffen.
Die Entscheidung des VfGH sagt nichts darüber aus, ob die Rundfunkgebühren sowie weitere Gebühren und Abgaben, die gemeinsam mit dem Programmentgelt eingehoben werden, verfassungskonform geregelt sind; diese waren nicht Gegenstand des Antrags an den VfGH.