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SWK 20-21, 25. Juli 2022, Seite 856

Dreiecksgeschäfte ab 2023

Neuregelung im Rahmen des AbgÄG 2022

Anna Menheere

Nach der Neuregelung des Art 25 UStG im Zuge des AbgÄG 2022 liegt ein Dreiecksgeschäft nun vor, „wenn bei einem Reihengeschäft (§ 3 Abs 15) die in Abs 3 genannten Voraussetzungen erfüllt werden“. Das Dreiecksgeschäft wird somit gesetzlich als Reihengeschäft definiert und wird daher künftig auch bei Reihengeschäften mit mehr als drei Beteiligten zur Anwendung gelangen können. Die gesetzliche Änderung im Rahmen des AbgÄG 2022 eröffnet einerseits mehr Handlungsspielraum, gleichzeitig aber ergeben sich daraus auch neue Problemfelder. Selbige möchte dieser Beitrag kurz darstellen.

1. Bisherige Rechtslage

Bisher liegt ein Dreiecksgeschäft nach der gesetzlichen Definition des Art 25 UStG (neben weiteren Voraussetzungen) nur dann vor, wenn genau drei Unternehmer an den zugrunde liegenden Liefergeschäften beteiligt sind.

Reihengeschäfte mit mehr als drei Beteiligten (siehe Abbildung 1) sind daher nach der bisherigen Rechtslage von der Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ausgeschlossen.

Abbildung 1: Reihengeschäft mit mehr als drei Beteiligten

Reihengeschäfte wie in Abbildung 1 dargestellt mit zB vier (oder allgemein auch mehr) Beteiligten führten nach bisheriger österreichischer Rechtsauffassung dazu, dass die ...

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