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Die Senkung der Körperschaftsteuer ist sinnvoll, die Begünstigung einbehaltener Gewinne nicht
Zur Berücksichtigung von Entscheidungswirkungen der Besteuerung
Die neue Bundesregierung beabsichtigt die Senkung des Körperschaftsteuersatzes. Das Regierungsprogramm der ehemaligen Bundesregierung hingegen zielte insbesondere auf eine Begünstigung nicht entnommener Gewinne ab. Während die geplante Tarifsenkung die Standortattraktivität Österreichs verbessern kann, hätte eine Begünstigung einbehaltener Gewinne ökonomisch schädlich gewirkt. Vor dem Hintergrund des Konkretisierungsbedarfs des aktuellen Regierungsprogramms ist eine stärker modell- und evidenzbasierte Steuerpolitik und damit die Berücksichtigung von Entscheidungswirkungen der Besteuerung im Vorfeld von Reformen dringend einzufordern.
1. Ausgangslage
Die neue Bundesregierung (ÖVP/Grüne) beabsichtigt die Senkung des Steuersatzes der Körperschaftsteuer (KöSt) auf 21 %. Die österreichische Wirtschaftskammer versprach sich in der letzten Gesetzgebungsperiode von dieser Maßnahme die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Betrieben. Damit wird implizit unterstellt, dass die Steuerminderzahlung zumindest teilweise in der Kapitalgesellschaft verbleibt. Diese implizite Annahme erinnert an eine von der Vorgängerregierung (ÖVP/FPÖ) ebenfalls zur Debatte gestellte Variante: Statt einer generellen Sen...