Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schmutzzulage bei LKW-Fahrern
; , 2007/15/0241.
Eine steuer- und damit beitragsfreie Schmutzzulage steht einem LKW-Lenker dann zu, wenn hinsichtlich des von der Zulage abgedeckten Zeitraums nicht das Lenken des LKWs, sondern Tätigkeiten überwiegen, die üblicherweise und zwangsläufig eine von außen eintretende (nicht durch bloße Schweißabsonderung bedingte) erhebliche Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken (z. B. Be- oder Entladen von Müll, Reinigung des Containers, der Schläuche und des Fahrzeuges).