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Pflichtversicherung von Vorstandsmitgliedern einer AG
Referentenbesprechung vom , 32-MVB-51.1/09 Dm/Mm.
In den Praxis-News vom Oktober 2009 (ASoK 2009, 390 f.) wurde zur sozialversicherungsrechtlichen Einstufung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft nach der Gesetzesänderung im Rahmen des 2. SRÄG 2009 (Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG nur dann, soweit sie aufgrund ihrer Tätigkeit nicht schon nach § 4 Abs. 1 Z 1 i. V. m. Abs. 2 ASVG pflichtversichert sind) Stellung genommen. In der angeführten Referentenbesprechung wird zur Frage, ob es richtig sei, dass Vorstandsmitglieder einer AG wegen des Spezialtatbestandes des § 70 AktG – auch bei Vorliegen von Lohnsteuerpflicht – nicht gem. § 4 Abs. 2 ASVG versichert sein können, als „Lösung“ ausgeführt:
„Generalisierend ist diese Aussage nicht zutreffend. Es ist nach einhelliger Meinung der Krankenversicherungsträger jedenfalls die Prüfreihenfolge anzuwenden. Liegt Lohnsteuerpflicht gemäß § 47 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG vor, ist Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 2 dritter Satz ASVG (Meldung mit Beitragsgruppe D1p) gegeben, andernfalls wäre Versicherungspflicht nach 4 Abs. 1 Z 6 ASVG vorliegend. Für Meldungen der Dienstgeber gilt dies ab .“
Auch wenn die im Protokoll angeführte „Lösung“ widersprüchlich erscheint (einerseits heißt es, dass man nicht generalisierend [grundsätz...