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Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
Die Beschränkung in § 16 Abs 1 Z 4 lit e EStG 1988 (Pflichtbeiträge) bezieht sich auf die Höchstbeiträge in der gesetzlichen österreichischen Sozialversicherung. – (§ 16 Abs 1 Z 4 lit e EStG 1988), (Abweisung)
( Ra 2017/13/0042)