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SWK 12, 20. April 2019, Seite 576

Modernisierung der Finanzverwaltung in Begutachtung

(SWK) – Das BMF hat am den Gesetzesentwurf zur Reorganisation der Finanzverwaltung – Stichwort: „Finanzamt Österreich“ – in Begutachtung verschickt. Die Frist läuft bis . Mit dem umfassenden Reformpaket, das Änderungen in über 60 Gesetzen mit sich bringt, soll es zu einer Verschlankung der Strukturen und Effizienzsteigerung kommen. Zukünftig sollen

  • das Finanzamt Österreich,

  • das Zollamt Österreich,

  • das Finanzamt für Großbetriebe,

  • das Amt für Betrugsbekämpfung und

  • der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge

als dem BMF nachgeordnete Dienststellen eingerichtet werden.

An die Stelle der 39 Finanzämter mit allgemeinem Aufgabenkreis und des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel sollen ab zwei Abgabenbehörden mit bundesweiter Zuständigkeit treten: das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe. Die neun Zollämter sollen zum Zollamt Österreich zusammengeführt werden. Das Amt für Betrugsbekämpfung soll künftig die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzämter in ihrer bisherigen Funktion als Finanzstrafbehörde wahrnehmen. Damit wird es ab nur mehr zwei sachlich zuständige Finanzstrafbehörden mit jeweils bundesweiter örtlicher Zustän...

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