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SWK 12, 20. April 2019, Seite 574

Der Begutachtungsentwurf zum Digitalsteuerpaket

Steuer von 5 % auf Onlinewerbeleistungen – neue Regeln für Plattformen – Haftung im Versandhandel bzw E-Commerce

(SWK) – Das BMF hat am den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020) erlassen und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird, zur Begutachtung verschickt. Die Begutachtung läuft bis . Im Folgenden stellen wir die wesentlichen Eckpunkte im Überblick vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Neues DiStG 2020

1.1. Digitalsteuer

Da die Bemühungen um die Einführung einer einheitlichen Digitalsteuer auf Ebene der EU und der OECD bislang erfolglos verlaufen sind, möchte Österreich nun eine nationale Digitalsteuer einführen. Dies soll der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung tragen und die Steuerbelastung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft an jene ihrer „traditionellen“ Konkurrenten angleichen:

  • Die Digitalsteuer soll „Onlinewerbeleistungen“ im Inland gegen Entgelt erfassen. Nach dem DiStG 2020 sind dies Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbare Werbeleistungen.

  • Die Digitalsteuer soll Unternehmen („Onlinewerbeleister“) mit einem weltweiten Umsatz von zumindest 750 Mio Euro und einem inländischen Umsatz von zumindest 25 Mio Euro aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen erfassen (bei...

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