Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen – Pauschalbetrag nach § 5 Abs 1 VO über außergewöhnliche Belastungen bei abwechselnder Pflege im Heim und zu Hause
Entscheidung: Ro 2021/15/0005 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 34 EStG; § 5 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger machte aufgrund der Behinderung seines Sohnes außergewöhnliche Belastungen, ua einen anteiligen Pauschalbetrag nach § 5 Abs 1 VO über außergewöhnliche Belastungen, geltend. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht an.
S. 682Das BFG gab der Beschwerde in diesem Punkt keine Folge und führte dazu aus, der Sohn sei in einem Internat untergebracht und habe grundsätzlich Anspruch auf ganzjährige Unterbringung und Vollverpflegung. Wenn der Sohn – aus sittlichen Gründen – zeitweise im elterlichen Haushalt betreut werde, seien die damit verbundenen Aufwendungen nicht insgesamt zwangsläufig, sondern nur für eine gewisse Anzahl von Tagen.
Rechtliche Beurteilung: § 5 Abs 1 VO über außergewöhnliche Belastungen sieht vor, dass Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs 4 FLAG erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit monatlich 262 Euro vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegeg...