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Schenkung: Bewertung
Das Vorliegen einer Schenkung (unentgeltlichen Übertragung) setzt voraus, dass der Rechtsnachfolger durch die Übertragung des Gesellschaftsanteils tatsächlich bereichert wird. Das ist der Fall, wenn der reale Wert des Gesellschaftsanteils positiv ist, dh die (anteiligen) stillen Reserven und der Firmenwert höher sind als der Negativstand des Kontos. – (§ 6 Z 9 lit a EStG 1988), (Abweisung)
( 2013/13/0018, 0019)