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Entgeltschutz bei Betriebsübergang mit veränderter kollektivvertraglicher Normalarbeitszeit
Bei bisheriger kollektivvertraglicher Entlohnung ist das Entgelt an die neue kollektivvertragliche Arbeitszeit anzupassen
Bei Betriebsübergängen stellt sich in der Praxis nicht selten die Frage, wie sich eine geänderte Normalarbeitszeit des Erwerberkollektivvertrages auf das Entgelt auswirkt und welche Gestaltungsmöglichkeiten es diesbezüglich für den Erwerber gibt. Der folgende Beitrag soll die derzeit geltenden Regelungen und Literaturmeinungen zusammenfassen und anhand dieser einen möglichen Lösungsansatz aufzeigen.
Grundlegende Vorbemerkungen
Durch umstrukturierungsbedingte Betriebsübergänge ist es möglich, dass es durch den Wechsel der kollektivvertragsfähigen Arbeitgeberorganisation zum Wechsel des Kollektivvertrages kommt. Bevor jedoch die Frage beurteilt werden kann, wie sich eine veränderte kollektivvertragliche Normalarbeitszeit des Erwerberkollektivvertrages auf das Entgelt der übernommenen Arbeitnehmer auswirkt, gilt es zunächst herauszuarbeiten, welche Unterschiede es macht, ob ein Mitarbeiter mittels kollektivvertraglichem Entgelt oder durch Einzelvereinbarung mit einem über dem Mindestentgelt des Kollektivvertrages liegenden Entgelt beschäftigt wird.
Ex-lege-Übergang der Dienstverträge
Sind die Voraussetzungen des Betriebsübergangstatbestandes gem. § 3 Abs. 1 AVRAG erfüllt, tritt der Erwerber als Arbeitge...