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Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung
„Automatischer Steuerbescheid“ startet mit Juli 2017
Ab Juli 2017 startet die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Damit wird Neuland betreten: Durch eine amtswegige Arbeitnehmerveranlagung soll Beziehern von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine Steuergutschrift ohne Antragstellung „vollautomatisch“ zurückgezahlt werden, wenn sie nach der Aktenlage eine solche erwarten können. Nach Schätzungen der Finanzverwaltung dürften davon bis zu einer Million Fälle betroffen sein. Im Folgenden soll ein Überblick über die Neuregelung gegeben werden.
1. Empfehlung der Steuerreformkommission
Steuerpflichtige, bei denen sich im Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) gar keine oder eine gegenüber der einbehaltenen Lohnsteuer niedrigere Steuerschuld ergibt, steht für die Rückerstattung der Lohnsteuer grundsätzlich die Antragsveranlagung (§ 41 Abs 2 EStG) offen; Gleiches gilt für die Erstattung von Absetz- oder Sozialversicherungsbeträgen (§ 33 Abs 9 EStG). Diese Bestimmung bildet die Grundlage für die Berücksichtigung von steuermindernden Positionen wie etwa Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, von Kinderfreibeträgen, eines Unterhaltsabsetzbetrags oder des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrags. Jährlich werden über drei Millionen derartige...