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SWK 11, 10. April 2019, Seite 572

USt: Leistungsbesorgung

Leistungsbesorgung (in der Form des Leistungseinkaufs) liegt vor, wenn ein Unternehmer es unternimmt, im eigenen Namen – aber für die Rechnung eines anderen – einen Dritten zur Erbringung einer Leistung an den Auftraggeber zu veranlassen. Der Besorgende schuldet nicht die besorgte Leistung, sondern deren Besorgung. – (§ 3a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( Ro 2017/13/0022)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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