Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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Judikatur VwGH zu Art. 6:
Wissen oder Wissenmüssen bei Mehrwertsteuerhinterziehungen
Es mag zwar Art. 6 Abs. 1 zweiter Satz UStG erst nach dem im vorliegenden Revisionsfall zu beurteilenden Zeitraum in Kraft getreten sein, doch wollte der Gesetzgeber, wie sich aus den Materialien (ErlRV 684 und zu 684 BlgNR, 25. GP, 31) ergibt, lediglich der Rechtsprechung des EuGH Rechnung tragen, wonach das Recht u.a. auf Mehrwertsteuerbefreiung zu versagen ist, sofern anhand objektiver Umstände nachgewiesen ist, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich durch den Umsatz, auf den er sich zur Begründung des betreffenden Rechts beruft, an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat. Damit kommt dieser Bestimmung lediglich klarstellender Charakter zu, weil die Rechtsprechung des EuGH auch für vor Inkrafttreten dieser Bestimmung zu beurteilende Fälle zu beachten ist (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom , 2009/13/0172, zu der vergleichbaren Versagung des Vorsteuerabzugs vor dem Inkrafttreten der Änderung des damaligen § 12 Abs. 1 Z 1 UStG durch das Abgabensicherungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 99/2007).