Umsatzsteuer-Handbuch 2018
1. Aufl. 2018
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Judikatur EuGH zu § 24:
, Litdana
Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung
Art. 314 der Richtlinie 2006/112/EG in der durch die Richtlinie 2010/45/EU geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats verwehrt, einem Steuerpflichtigen, der eine Rechnung mit Angaben sowohl zur Differenzbesteuerung als auch zur Befreiung von der Mehrwertsteuer erhalten hat, das Recht zur Anwendung der Differenzbesteuerung zu versagen, selbst wenn eine spätere Prüfung dieser Behörden ergibt, dass der steuerpflichtige Wiederverkäufer, der die Gebrauchtgegenstände geliefert hatte, die Differenzbesteuerung auf die Lieferung dieser Gegenstände in Wirklichkeit nicht angewandt hatte, es sei denn, die zuständigen Behörden weisen nach, dass der Steuerpflichtige nicht in gutem Glauben gehandelt hat oder nicht alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt. Dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.
S. 773EuGH vom 18.1.207, Rs C-471/15, Sjelle Autogenbrug
Definition des Begriffes „G...