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Finanzmathematische Berechnung von Personalrückstellungen
Konsistente Rückstellungswerte setzen eine Anpassung der gängigen Rentenendwertformeln voraus!
Die finanzmathematische Berechnung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder kann grundsätzlich nach der Nominalwertmethode (Bruttomethode) sowie unter gewissen Voraussetzungen auch nach der Realwertmethode (Nettomethode) erfolgen. Wird dabei das Teilwertverfahren angewendet, ist darauf zu achten, dass die zum gewählten Verfahren konsistenten Rentenendwertfaktoren herangezogen werden. Werden die gängigen Rentenendwertfaktoren verwendet, die von konstanten Zahlungen ausgehen, führt die Nominalwertmethode im Vergleich zur Realwertmethode zu höheren und damit inkonsistenten Rückstellungswerten! Sollen konsistente Rückstellungswerte erzielt werden, ist daher bei Anwendung der Nominalwertmethode beim Teilwertverfahren eine Anpassung der gängigen Rentenendwertformeln erforderlich.
1. Nominal- und Realwertmethode
§ 211 Abs 1 UGB idF RÄG 2014 bestimmt, dass Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind, der bestmöglich zu schätzen ist. In der AFRAC-Stellungnahme 27 zu Personalrückstellungen (UGB) wird ausgeführt, dass für die Berechnung der Rückstellungen zunächst die voraussichtliche Höhe der Abfertigungszahlungen bzw der Jubiläumsgelder zum Zeitpunkt ihres Anfalls zu berücksichtigen...