Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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Judikatur VwGH zu § 12:
Kein Vorsteuerabzug aus der Einfuhrumsatzsteuer für den Spediteur
Der Vorsteuerabzug betreffend die Einfuhrumsatzsteuer steht einem lediglich die Zollabfertigung vornehmenden Spediteur nicht zu (vgl. etwa das , DSV Road A/S, und das hg. Erkenntnis vom , 2013/15/0238).
Kein Vorsteuerabzug für Krafträder
Nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 gelten Lieferungen, sonstige Leistungen oder Einfuhren, die im Zusammenhang mit der Anschaffung (Herstellung), Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen oder Krafträdern stehen, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind, sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichenS. 551 Vermietung dienen, nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Artikel 12 Abs. 4 UStG 1994 lässt die Fiktion des § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 beim innergemeinschaftlichen Erwerb (jedenfalls; vgl. zur allfälligen Überflüssigkeit der Regelung Ruppe/Achatz, UStG4, Art 12 Tz 12) nicht greifen, sodass hinsichtlich dieser Gegenstän...