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Werkvertrag ohne Gewerbeschein – ist das möglich?
Abstellen auf persönliche Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den organisatorischen Betrieb
Im gegenständlichen Fall hatte der VwGH zu beurteilen, ob ein Fliesenleger ohne Gewerbeberechtigung Werkvertragsnehmer sein kann oder ob etwa das Beistellen von Material und die Bezahlung nach Stunden die Qualifikation als nichtselbständige Tätigkeit zulassen. Das BFG hat dabei interessante und mitunter bemerkenswerte Schlüsse gezogen. Der VwGH bestätigte seine ständige Rechtsprechung, indem er die Prüfung der Leistungsbeziehung auf zwei wesentliche Merkmale beschränkt und nur in Ausnahmefällen eine tiefere Prüfung für zulässig erklärt hat.
1. Der Sachverhalt
Im vorliegenden Fall wurde eine nicht dem belangten Unternehmen zugehörige Person mit Fliesenlegerarbeiten beauftragt. Der Komplementär des Unternehmens besichtigte mit dem Steuerpflichtigen Baustellen, erteilte dort Aufträge und handelte ein Entgelt aus, das sich an einem pauschalen Stundensatz orientierte. Es kam seitens des Auftraggebers nie zu Beanstandungen. Material (zB Fliesen, Silikon, Kleber etc) wurde dem Beauftragten durch den Kunden des Auftraggebers zur Verfügung gestellt, Werkzeug hatte er selbst beizustellen. Eine Vertretung fand nicht statt, sie wurde aber auch nicht ausgeschlossen. Der Zugang zu den Baustellen w...