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SWK 16, 1. Juni 2022, Seite 717

Einbringung von OG-Anteilen in eine GmbH – Verpflichtung zur Gewährung neuer Anteile

Entscheidung: Ra 2020/15/0005 bis 0008 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 19 Abs 1 und 2 UmgrStG.

Sachverhalt und Verfahren: Zwei natürliche Personen brachten (ohne Kapitalerhöhung) im Jahr 2009 ihre jeweils 50%igen Anteile an einer OG in eine GmbH ein, an der sie ebenfalls jeweils zu 50 % beteiligt waren. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass dieser Vorgang nicht die Voraussetzungen des Art III UmgrStG erfülle, weil keine Gewährung neuer Anteile erfolgt sei. Die Ausnahme gemäß § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG komme nicht zur Anwendung, weil keine Identität der Beteiligungsverhältnisse mit der übernehmenden GmbH bestehe.

Das BFG gab den Beschwerden keine Folge und bestätigte die Ansicht des Finanzamtes.

Rechtliche Beurteilung: Mit dem Zulässigkeitsvorbringen, es seien keine Mitunternehmeranteile, sondern ein „gesamter Betrieb als Gesamtsache“ in die GmbH eingebracht worden, entfernen sich die Revisionswerber vom festgestellten Sachverhalt, ohne die Richtigkeit der vom BFG getroffenen Feststellungen (substantiiert) zu bekämpfen. Dieses Vorbringen steht auch im Widerspruch zum Einbringungsvertrag, wonach die „Einbringung der Anteile aller Gesellschafter“ der OG in die GmbH „Gegenstand dieses Vertrags“ ist.

Der vorliegende...

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