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Elektrofahrzeuge im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht
Praxishinweise und Darstellung diverser Fallstricke
Durch den möglichen Vorsteuerabzug bei Elektrofahrzeugen sowie einen daran anknüpfenden Aufwandseigenverbrauch, wenn die Brutto-Anschaffungskosten über 40.000 Euro liegen, können sich Auswirkungen auf die Berechnung der Luxustangente ergeben, die in diesem Beitrag näher dargestellt werden. Zudem wird darauf eingegangen, wie im Leasing-Fall bei Elektrofahrzeugen der Aktivposten zu berechnen ist und welche Auswirkungen sich aus steuerfreien Förderungen ergeben.
1. Überblick
Im EStR-Wartungserlass 2021 wurden in der Rz 4771 Aussagen zur Luxustangente bei vorsteuerabzugsberechtigten PKW aufgenommen. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass die Angemessenheitsgrenze der PKW-Angemessenheitsverordnung als Bruttogrenze ausgestaltet ist, wodurch bei vorsteuerabzugsberechtigten PKW höchstens die Netto-Anschaffungskosten von 33.333,33 Euro abzugsfähig sind.
Hintergrund dieser Aussage ist die Frage, was unter den „Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe“ von 40.000 Euro nach § 1 PKW-Angemessenheitsverordnung zu verstehen ist, wenn der Vorsteuerabzug zusteht und die Umsatzsteuer daher zu keinem Kostenfaktor wird. § 6 Z 11 EStG legt nämlich fest: „Soweit die Vorsteuer abgezogen werden kann [...], gehört sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungs...