Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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Judikatur VwGH zu § 10:
Wohnungseigentümergemeinschaften kommt Unternehmereigenschaft zu; zum Entgelt gehören auch Zinsen, deren Weiterverrechnung an die Wohnungseigentümer keine steuerfreie Kreditgewährung darstellt
Nach ständiger Rechtsprechung kommt Wohnungseigentümergemeinschaften Unternehmereigenschaft zu, weil sie einerseits im eigenen Namen nach außen auftreten, Leistungen in Auftrag geben und bezahlen und andererseits dadurch nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werden, dass sie von den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern den auf sie entfallenden Anteil an den Kosten erheben (vgl. die hg. Erkenntnisse vom , 99/15/0238, vom , 2007/15/0116, und vom , 2007/15/0129, sowie mit weiteren Nachweisen das Erkenntnis vom , 2012/15/0042). Nach ebenso herrschender Auffassung erbringen Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Verwaltung der Anlage eine eigenständige und einheitliche Leistung an die Wohnungseigentümer. Die steuerlichen Folgen richten sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Gesamtleistung (vgl. Pernegger in Melhardt/Tumpel, UStG2, § 10 Rz. 235, Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar...