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SWK 19, 1. Juli 2016, Seite 888

LuF: Schulderlass

Ein einem vollpauschalierten Tierzuchtbetrieb gewährter Schulderlass ist im Ausmaß seines betrieblichen Anteils dem durch Pauschalierung ermittelten Gewinn des Beschwerdeführers aus Land- und Forstwirtschaft hinzuzurechnen. – (§ 21 Abs 1 EStG 1988), (Abweisung)

( 2013/15/0148)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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