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SWK 19, 1. Juli 2016, Seite 888
LuF: Schulderlass
Ein einem vollpauschalierten Tierzuchtbetrieb gewährter Schulderlass ist im Ausmaß seines betrieblichen Anteils dem durch Pauschalierung ermittelten Gewinn des Beschwerdeführers aus Land- und Forstwirtschaft hinzuzurechnen. – (§ 21 Abs 1 EStG 1988), (Abweisung)
( 2013/15/0148)