Umsatzsteuer-Handbuch 2017
1. Aufl. 2017
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Judikatur VwGH zu § 1:
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Leistungsaustausches iZm Subventionen
Zahlungen, die ein Unternehmer unter dem Titel Zuschuss, Subvention und dgl. erhält, sind daraufhin zu untersuchen, ob ihnen eine Leistung an den Zuschussgeber zugrunde liegt (Zuschuss als Leistungsentgelt), ob sie (zusätzliche) Gegenleistung (Entgelt von dritter Seite) für eine Leistung des Zuschussempfängers an einen Dritten sind oder ob sie Teil der Gegenleistung des vom Zuschussgeber verschiedenen Leistungsempfängers sind. In diesen Fällen ist der Zuschuss steuerbar (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 1 Tz 213). Die Möglichkeit allein, dass eine Subvention sich auf die Preise der von der subventionierten Einrichtung gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen auswirkt, macht diese Subvention nicht schon steuerbar (vgl. , Office des produits wallons, Rn 12, sowie dazu zuletzt auch ).
Eine Dienstleistung wird nur dann „gegen Entgelt“ erbracht und ist somit steuerbar, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseit...