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Regierungsvorlage zum EU-Abgabenänderungsgesetz 2016
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage (RV) zum EU-Abgabenänderungsgesetz (EU-AbgÄG) 2016 beschlossen. Mit dem Gesetzespaket wird ua eine Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation in Form des Verrechnungspreisdokumentationsgesetzes (VPDG) eingeführt. Hier kam es gegenüber dem Begutachtungsstadium zu teils weitreichenden Änderungen: Nunmehr ist ausschließlich von Master File und Local File die Rede (zuvor: Stamm- und landesspezifische Dokumentation). Zur Erstellung von Master File bzw Local File sollen in Österreich ansässige Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe verpflichtet sein, deren Umsatzerlöse in den beiden dem jeweiligen Berichtsjahr vorangegangenen Wirtschaftsjahren 50 Mio Euro überschritten haben. Die zweite – auf gruppeninterne Provisionserträge abstellende – Wesentlichkeitsgrenze wurde in die RV nicht übernommen. § 10 Abs 2 VDPG enthält eine Verordnungsermächtigung, Teile des länderbezogenen Berichts in englischer Sprache vorzulegen. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit der Finanzverwaltung, nach eigenem Ermessen eine beglaubigte Übersetzung anzufordern, wurde fallen gelassen.
Außerdem ist eine Änderung des BewG g...