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Dezember-Session des VfGH
Seit Montag, , berät der VfGH in seiner Dezember-Session über insgesamt etwa 300 Fälle. Die Beratungen sind bis Mitte Dezember anberaumt.
Ein Teil der Fälle bezieht sich auf das Thema COVID-19: Seit April 2020 sind beim VfGH insgesamt an die 400 solcher Fälle eingegangen; etwa 330 davon sind bereits erledigt. In vielen der COVID-19-Fälle leitet der VfGH ein Vorverfahren ein. Insgesamt wird der VfGH voraussichtlich rund 25 Fälle iZm COVID-19 entscheiden. Ua wurde von der Opposition die Verfassungswidrigkeit der COVID-19-Hilfen über die COFAG geltend gemacht. Die antragstellenden Abgeordneten sind ua der Ansicht, dass die Bestimmungen über die Vergabe und allfällige Rückforderung von COVID-19-Hilfen gegen das Legalitätsprinzip verstießen.
Auf der Tagesordnung steht etwa auch die Commerzialbank Mattersburg (G 224/2021 ua) mit der Frage, ob der Ausschluss der Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden verfassungswidrig ist.
Fortgesetzt wird außerdem das Gesetzesprüfungsverfahren, in dem zu klären ist, ob das System der Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen durch das AMS verfassungskonform ist oder nicht.