Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Deutsche PKW-Maut unionsrechtswidrig
Abgabe verstößt gegen Diskriminierungsverbot
(SWK) – Ein Vertragsverletzungsverfahren zwischen Mitgliedstaaten ist durchaus heikel und daher eine Rarität. Im mit Spannung erwarteten Urteil vom , C-591/17, Österreich/Deutschland, schlug sich der EuGH auf die Seite Österreichs und schob der deutschen PKW-Maut einen Riegel vor. Die geplante Abgabe ist unionsrechtswidrig, denn die wirtschaftliche Last tragen praktisch ausschließlich Halter und Fahrer von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen.
1. Die Vorgeschichte
Die sogenannte „Infrastrukturabgabe“, vulgo PKW-Maut, sollte auf allen Bundesstraßen und Autobahnen in Deutschland ab Oktober 2020 eingehoben werden. Im Gegenzug war eine vollständige Kompensation für inländische (= deutsche) Autobesitzer durch eine geringere Kfz-Steuer vorgesehen. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für die Benutzung von Autobahnen zahlen. Österreich strengte eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland vor dem EuGH an und argumentierte, diese Ausgestaltung bewirke eine verbotene Diskriminierung ausländischer Fahrzeugbesitzer.
2. Das Urteil
Die Infrastrukturabgabe samt Steuerentlastung bei der Kfz-Steuer, die den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen zugutekommt, bewirkt eine mit...