Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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1.1 Reiseleistungen
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Als Reiseleistungen sind insbesondere anzusehen:
Unterbringung (in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern), Vermietung von Unterkünften,
Beförderung der Reisenden (zu und von den einzelnen Reisezielen, Transfer, Rundreisen, Stadtrundfahrten, Ausflugsfahrten) mit Beförderungsmitteln jeder Art,
Verpflegung,
Nebenleistungen (Reisebegleitung, Besichtigungen, Führungen, Rundfahrten, Sportveranstaltungen, Sprachkurse etc).
Ein Unternehmer kann gegenüber dem Leistungsempfänger (Unternehmer oder Nichtunternehmer) eine Eigenleistung, Vermittlungsleistung oder Besorgungsleistung erbringen.