Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Judikatur EuGH zu § 22:
, Kom/Portugal
Anwendung einer Sonderregelung für landwirtschaftliche Erzeuger
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 296 bis 298 der Richtlinie 2006/112/EG verstoßen, dass sie auf die landwirtschaftlichen Erzeuger eine Sonderregelung anwendet, die gegen die mit dieser Richtlinie eingerichtete Regelung verstößt, weil sie die landwirtschaftlichen Erzeuger von der Entrichtung der Mehrwertsteuer befreit und die Anwendung eines Pauschalausgleich-Prozentsatzes von null mit sich bringt.