Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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10.1.6 Inkrafttreten
2842
Die VO des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 222/2009 gilt für Erstattungsanträge, die nach dem gestellt werden. Der Zeitraum, auf den sich der Erstattungsantrag bezieht, ist somit nicht ausschlaggebend.
Die VO des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 158/2014 gilt für Erstattungsanträge, die Vorsteuerbeträge betreffen, die in das Kalenderjahr 2015 fallen.