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SWK 26, 10. September 2016, Seite 1138

Das „missglückte“ innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft

Fehler vermeiden durch Tax-Health-Checks

Esther Freitag

Mit dem Salzburger Steuerdialog 2015 hat die Finanzverwaltung die Auslegung der formalen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte verschärft und die Sanierbarkeit bei „missglückten“ Dreiecksgeschäften praktisch verneint. In der Konsequenz führt dies regelmäßig zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb, bei dem nach der EuGH-Rechtsprechung der Vorsteuerabzug auf entrichtete Umsatzsteuer versagt wird. Weist der Erwerber die Besteuerung des Erwerbs im Bestimmungsland nach, kann die zusätzliche Erwerbsteuer berichtigt werden. Nur wenn das Bestimmungsland bei Fehlen der formalen Voraussetzungen die Anwendbarkeit des Dreiecksgeschäfts dennoch zulässt und der Steuerpflichtige eine Bestätigung der Finanzverwaltung beibringen kann, ist eine Sanierung zulässig.

In der Praxis stehen Unternehmen vor der Konsequenz, dass die Verneinung der Sanierbarkeit zu einer Kostenbelastung der Umsatzsteuer im Unternehmen führt. Hier ist es essenziell, durch ein Tax-Control-System im Unternehmen bzw auch Tax-Health-Checks Fehler zu vermeiden.

1. Rechtsgrundlagen

1.1. Unionsrecht

Das Dreiecksgeschäft ist über die MwSt-RL 2006/112/EG verteilt geregelt. Im Wesentlichen i...

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