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SWK 26, 10. September 2016, Seite 1117

Verwaltungsstrafe wegen Zahlungsschwierigkeiten?

Die Tücken des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes

Stellen Sie sich vor, Sie haben zB den Zahlungsausfall eines wichtigen Kunden zu verdauen, Ihr Unternehmen gerät darob in finanziell unruhiges Fahrwasser, und Sie können einer Mitarbeiterin deren Lohn kurzzeitig nicht auszahlen. Ein klarer Fall von strafbarer Unterentlohnung, vulgo: Lohndumping? – „Das kann doch nicht sein!“, werden Sie vermutlich protestieren. Weit gefehlt, wie uns die höchstgerichtliche Rechtsprechung ( Ra 2016/11/0007) drastisch vor Augen führt.

Kein Lohn, aber eine Verwaltungsstrafe

Ein handelsrechtlicher Geschäftsführer fasste eine Geldstrafe wegen Erfüllung des Straftatbestands nach § 7i Abs 3 AVRAG aus, weil er über einen Zeitraum von ca eineinhalb Monaten eine Arbeitnehmerin beschäftigt hatte, ohne ihr den „zustehenden Grundlohn“ zu zahlen. Der Grund dafür lag in einer Zahlungsstockung, an deren Behebung, so der Geschäftsführer gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde, gearbeitet werde. Eine „Unmöglichkeit der Zahlung“ sei von Sinn und Zweck der Strafnorm nicht erfasst, argumentierte er. Einstufung und Höhe des Lohns standen im Einklang mit den kollektivvertraglichen Bestimmungen. Das LVwG wies die Beschwerde in zweiter Instanz ab. Der dagegen per außerordent...

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