Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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10.3.5 Laufende Änderung
2083
Die Änderung der Verhältnisse wird wie folgt berücksichtigt:
Es ist von 1/5 (1/20 bzw. 1/10) der gesamten auf den Gegenstand entfallenden Vorsteuer auszugehen. Von diesem Betrag ist im Jahr der Änderung der nunmehr zustehende Vorsteuerbetrag zu ermitteln.
2084
Dieser Betrag ist 1/5 (1/20 bzw. 1/10) des im ersten Jahr tatsächlich vorgenommenen Vorsteuerabzuges gegenüberzustellen. Der Differenzbetrag stellt die Rückforderung bzw. die zusätzliche Vorsteuer dar.
Beispiel:
Es wird eine Maschine (darauf entfallende Vorsteuer 10.000 €) angeschafft, welche im Jahr der Anschaffung ausschließlich zur Ausführung unecht steuerfreier Umsätze verwendet wird. Im nächsten Jahr wie auch in den Folgejahren wird diese Maschine zu 50 % zur Ausführung steuerpflichtiger und zu 50 % zur Ausführung unecht steuerfreier Umsätze verwendet. Die zu Gunsten des Unternehmers zu berichtigende Vorsteuer beträgt im zweiten Jahr und in den folgenden drei Jahren 1/5 von 10.000 €, davon 50 %, somit je 1.000 €. Es kommt daher insgesamt zu einer Vorsteuerberichtigung von 4.000 €.
Wäre diese Maschine im Jahr der Anschaffung ausschließlich zur Ausführung steuerpflichtiger Umsätze verwendet worden, wäre die V...