Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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1.2 Zivilrechtliche Vereinbarung
1502
Ist nach den zivilrechtlichen Vereinbarungen der Leistungsempfänger abrechnungsverpflichtet, so kann eine solche Abrechnung (Gutschrift) auch umsatzsteuerrechtlich die Abrechnung durch den Leistenden ersetzen. Der zivilrechtliche Anspruch auf Rechnungslegung nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 wird dann durch die vertragliche Vereinbarung überlagert ( 8, Ob 607/78, JBl 1980, 375). Ob das Entgelt vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt ist, ist unerheblich.