Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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Judikatur VwGH zu § 10:
Autoabstellplätze oder Garagen sind nicht dazu bestimmt den persönlichen Wohnbedürfnissen zu dienen; der ermäßigte Steuersatz ist auf die Erhaltung jener Teile und Anlagen der Liegenschaft, die nicht Wohnzwecken dienen, nicht anwendbar
Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung kommt Wohnungseigentumsgemeinschaften Unternehmereigenschaft zu, weil sie einerseits im eigenen Namen nach außen auftreten, Leistungen in Auftrag geben und bezahlen und andererseits dadurch nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig werden, dass sie von den einzelnen Mit- und Wohnungseigentümern den auf sie entfallenden Anteil an den Kosten erheben (vgl. die hg. Erkenntnisse vom , 2007/15/0116, vom , 99/15/0238, und im Anwendungsbereich des UStG 1972 vom , 88/15/0137, sowie Ruppe, UStG3, § 10 Tz. 79; Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 10 Abs. 2 Z 4 Anm. 68; Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-ON2, § 2 Rz. 19). Nach ebenso herrschender Auffassung erbringen Wohnungseigentumsgemeinschaften bei der Verwaltung der Anlage eine eigenständige und einheitlicheS. 414 Leistung an die Woh...