Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3.3.2 Aufteilung eines pauschalen Entgelts
1369
Die Aufteilung eines pauschalen Entgelts, das Beherbergung und Verköstigung beinhaltet (zB Halbpension), erfolgt bei Vorliegen von Einzelverkaufspreisen für die Leistungsteile im Verhältnis der Einzelverkaufspreise.
Preis Beherbergung 70 Euro (brutto); Preis Halbpension 90 Euro (brutto);
Aufteilung Halbpension: Beherbergung 61,95 Euro (= 70 Euro/1,13) sind mit 13 % zu besteuern, Restauration 18,18 Euro (=20 Euro/1,1) sind mit 10 % zu besteuern. Somit fallen 9,87 Euro Umsatzsteuer an. Getränke (ausgenommen Getränke im Rahmen der Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks iZm der Beherbergung) sind separat zu behandeln und unterliegen dem Normalsteuersatz.
Liegen keine Einzelverkaufspreise vor, weil bspw. ausschließlich Halbpension angeboten wird, ist nach den Kosten aufzuteilen.
S. 397Diese Aufteilung der Kosten bei Nichtvorliegen von Einzelverkaufspreisen kann vom Unternehmer aufgrund von Erfahrungswerten im Bereich der Beherbergung differenziert nach Preiskategorien (brutto) wie folgt festgesetzt werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Preis pro Person und Nacht bis 140 Euro: | |
Zimmer (13 %)/Frühstück (10 %) |
= Verhältnis 80 %/20 % |
Zimmer (13 %)/Halbpension (10 %) |
Der Verkaufspreis eines Halbpensionszimmers liegt bei