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BMF veröffentlicht „Radlererlass“
Mit dem am veröffentlichten „Radlererlass“, BMF-010220/0085-IV/5/2019, möchte das BMF eine einheitlichen Vorgehensweise betreffend die verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken sicherstellen. Der Erlass enthält einerseits Regelungen zur verbrauchsteuerrechtlichen Behandlung von Biermischgetränken sowie andererseits Regelungen zur Vorgehensweise betreffend bereits entrichtete Biersteuer für Biermischgetränke. Der Volltext findet sich in der Findok.