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VwGH zur Abzugsbeschränkung ausländischer Krankenversicherungsbeiträge
Auswirkungen auf die inländische Lohnabrechnung
Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Österreich entsandt oder überlassen, so können ausländische Arbeitnehmer auf Basis der Verordnung (EG) Nr 883/2004 oder bilateraler Sozialversicherungsabkommen temporär in der ausländischen Sozialversicherung verbleiben. Die im Ausland entrichteten Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der inländischen Lohnabrechnung als Werbungskosten berücksichtigt werden, wobei deren Abzugsfähigkeit betraglich beschränkt ist.
1. Ausgangslage
Werden Arbeitskräfte aus dem Ausland nach Österreich entsandt ober überlassen, so können diese auf Basis der Verordnung (EG) Nr 883/2004 oder zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen temporär für einen begrenzten Zeitraum in der Sozialversicherung ihres Ansässigkeitsstaates verbleiben. Weiters gilt dies im Verhältnis zur EU oder zu EWR-Staaten auf Basis der Verordnung (EG) Nr 883/2004 auch für Personen, welche in ihrem Ansässigkeitsstaat weiterhin eine wesentliche unselbständige Tätigkeit ausüben oder auf Basis einer Ausnahmevereinbarung nach Art 16 der Verordnung (EG) Nr 883/2004 einer ausländischen Sozialversicherung zugehörig bleiben.
Obgleich eine Abfuhrverpflichtung der Beiträge im Ausland gegeben ist...