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Mehrwertsteuer: Doppelte Mehrwertbesteuerung der Anwaltshonorare unzulässig
Art 78 Abs 1 lit a MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der die Mehrwertsteuer als untrennbarer Bestandteil der Honorare registrierter Rechtsanwälte gilt, S. 468 wenn das zur Folge hat, dass diese Honorare einer doppelten Mehrwertbesteuerung unterliegen.
( CHEZ Elektro Bulgaria, C-427/16 und C-428/16)